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28.04.2024
28.04.2024
19590 Oberlandesgericht Köln

Bild TV durfte Passagen aus „Berliner Runde“ von ARD und ZDF nicht zeigen

28.10.2022Das Oberlandesgericht Köln hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren die 13 minütige Live - Weitersendung der Funksendung „Berliner Runde“ bzw. deren öffentliche Zugänglichmachung durch die Antragsgegnerinnen als urheberrechtswidrig beurteilt und insoweit die vorangegangenen Entscheidungen des Landgerichts Köln bestätigt. Die Sendung betrifft die Berichterstattung über die Bundestagswahl am 26. September 2021.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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