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28.04.2024
28.04.2024
9780 Amtsgericht Frankfurt am Main

Bezeichnung einer Mieterin als "Fräulein" durch ältere Mitmieter stellt keine Beleidigung dar

27.11.2019Wird eine Mieterin von älteren Mitmietern als "Fräulein" bezeichnet, so liegt darin keine Beleidigung. Der Mieterin steht daher kein Unter­lassungs­anspruch zu. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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