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28.04.2024
28.04.2024
11600 Amtsgericht Berlin-Mitte

Berliner Mietspiegel 2019: Keine Wohnwerterhöhung bei An­schließ­möglich­keit für Fahrräder mittels Bügelhalter für Vorderräder

10.07.2020Nach dem Berliner Mietspiegel 2019 gilt eine An­schließ­möglich­keit für Fahrräder mittels eines Bügelhalters für Vorderräder nicht als wohnwerterhöhend. Darin liegt kein mit einem abschließbarem Fahrradabstellraum vergleichbarer Diebstahlschutz vor. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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