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28.04.2024
28.04.2024
17759 Verwaltungsgericht Potsdam

Bei fehlendem Vorkaufsrecht muss Gemeinde darüber unverzüglich Zeugnis ausstellen

03.02.2022Besteht kein Vorkaufsrecht, muss die Gemeinde gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB unverzüglich darüber ein Zeugnis ausstellen. Die Gemeinde kann die Ausstellung nicht von der Vorlage des Kaufvertrags oder der Mitteilung dessen Inhalts abhängig machen. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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