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29.04.2024
29.04.2024
15671 Amtsgericht Hamburg

Bei Wohnsitz im Ausland bedarf Eigen­bedarfs­kündigung nähere Erläuterung zum Rückkehrwillen, zum Rückkehrgrund und zur geplanten Nutzung der Wohnung

14.06.2021Hat die Wohnungs­eigen­tümerin ihren Wohnsitz im Ausland, muss sie für eine Eigen­bedarfs­kündigung erläutern, ob sie überhaupt zurückkehren will, warum sie zurückkehren will und welche Art der Nutzung der Wohnung geplant ist. Anderenfalls ist die Eigen­bedarfs­kündigung unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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