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28.04.2024
28.04.2024
13343 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Bei Einhaltung der Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage durch Bauvorhaben auf Nachbargrundstück hinzunehmen

27.01.2021Bei Einhaltung der bau­ordnungs­rechtlichen Abstandsflächen sind Verschattungen einer Photovoltaikanlage, die durch ein Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück entstehen, hinzunehmen. Eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme liegt dann nicht vor. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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