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28.04.2024
28.04.2024
14597 Landgericht Frankfurt am Main

Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Ermittlung des Sanierungsbedarfs setzt keine Einholung von Alternativangeboten voraus

12.04.2021Die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zur Ermittlung eines Sanierungsbedarfs am gemeinschaftlichen Eigentum setzt regelmäßig nicht die Einholung von Alternativangeboten voraus. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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