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28.04.2024
28.04.2024
20070 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Entscheidung über Rechtmäßigkeit einer medikamentösen Zwangsbehandlung in der vorläufigen Unterbringung nur mit Beteiligung des Pflichtverteidigers und bestmöglicher Sach­verhalts­aufklärung

24.01.2023Das Landgericht musste über die Rechtmäßigkeit der medikamentösen Zwangsbehandlung einer Angeklagten entscheiden. Diese war, weil dringende Gründe für die Annahme vorlagen, dass sie im Zustand der Schuldunfähigkeit schwere Straf-traten begangen hat, vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht (§ 126 a StPO). Die Entscheidung hätte hier nur unter Einbindung des Pflichtverteidigers und der persönlichen Anhörung der betroffenen Person unter sachverständiger Beratung erfolgen dürfen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) und hob die landgerichtliche Entscheidung auf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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