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03.05.2024
03.05.2024
13303 Bayerisches Verwaltungsgerichtshof

Bayerischer Verwaltungs­gerichts­hof setzt bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Vollzug

21.01.2021Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat das bayernweite Alkoholverbot im öffentlichen Raum (§ 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg insoweit stattgegeben. Die weiter beantragte Außervollzugsetzung der Regelungen über Kontakt­beschränkungen, über die Schließung von Bibliotheken und Archive sowie über die 15-km-Regelung für tagestouristische Ausflüge hat er abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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