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28.04.2024
28.04.2024
16699 Verwaltungsgericht Koblenz

Kein Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken zur Nachtzeit in Teilen der Koblenzer Altstadt

30.08.2021Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat in zwei gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die von der Stadt Koblenz gegenüber Gastronomie­betrieben verfügten Verbote, keine alkoholischen Getränke zur Mitnahme in den Monaten April bis einschließlich Oktober während der Nachtzeit (21.00 Uhr bis 06.00 Uhr) zu verkaufen, vorläufig zu beachten sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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