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28.04.2024
28.04.2024
18001 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

BayVGH: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

04.03.2022Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (BayVGH) hat die Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate gemäß § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen- Ausnahmeverordnung (SchAusnV) in der Fassung vom 14. Januar 2022 als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft und vorläufig festgestellt, dass ein in der Stadt Augsburg wohnhafte Antragsteller für sechs Monate als genesen gilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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