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03.05.2024
03.05.2024
12768 Oberlandesgericht Koblenz

Baumkaufvertrag über einzelne Nutzbäume in Brasilien ist wirksam

13.11.2020Das Eigentum an Nutzbäumen in Brasilien (hier: zur späteren Verwertung gepflanzte Teakbäume) kann isoliert, also ohne das Eigentum am Grundstück, erworben werden. Die Frage des Eigentumserwerbs beurteilt sich insoweit nach brasilianischem Recht, welches zur Abholzung und Verwertung gepflanzte Bäume als "antizipierte Mobiliargüter" den beweglichen Sachen gleichstellt. Es ist daher möglich, über Nutzbäume in Brasilien einen reinen Baumkaufvertrag zu schließen. Der Baumkäufer kann mithin den Vertrag weder mit dem Argument, über die Möglichkeit des Eigentumserwerbs getäuscht worden zu sein, anfechten noch eine Sittenwidrigkeit des Vertrages geltend machen. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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