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27.04.2024
27.04.2024
19267 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Folgen eines Astabbruchs gehören grundsätzlich zum allgemeinen Lebensrisiko

05.09.2022Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) lehnte die Schadensersatzklage einer Autofahrerin ab, deren parkender Pkw von einem Ast getroffen wurde. Es sei jederzeit damit zu rechnen, dass Bäume an öffentlichen Plätzen eine Gefahr darstellen. So habe die Stadt ihre Verkehrs­sicherungspflicht nicht verletzt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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