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28.04.2024
28.04.2024
13086 Bundesgerichtshof

BGH: YouTube muss E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen von urheberrechts­verletzenden Plattformnutzern nicht herausgeben

17.12.2020Der Betreiber einer Videoplattform muss keine E-Mail-Adressen, Telefonnummern oder IP-Adressen von Nutzern, die urheberrechtlich geschützte Inhalte widerrechtlich auf die Plattform hochgeladen haben, herausgeben. Dies hat der unter anderem für Urheberrechtssachen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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