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30.04.2024
30.04.2024
10626 Bundesgerichtshof

BGH: Rücktritt vom Grund­stücks­kauf­vertrag nach falscher Zusicherung der Trockenheit des Kellers in Maklerexposé

05.03.2020Wird in einem Maklerexposé angegeben, dass der Keller trocken sei, obwohl dies nicht der Fall ist, liegt ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB vor. Denn ein Maklerexposé stellt eine öffentliche Äußerung des Verkäufers bzw. seines Gehilfen dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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