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30.04.2024
30.04.2024
19418 Landgericht Saarbrücken

Begriff der "Wohn/Nutzfläche" umfasst auch mitvermietete Kellerräume

27.09.2022Werden nach einem Mietvertrag Kellerräume mitvermietet, so umfasst der Begriff "Wohn/Nutzfläche" im Mietvertrag auch die Kellerräume. Bei der Berechnung der Wohn- und Nutzfläche sind daher auch die Kellerräume zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Saarbrücken entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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