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30.04.2024
30.04.2024
22476 Bundesgerichtshof

BGH: Türnische im Sinne der Wohn­flächen­verordnung ist jede einen Durchgang ermöglichende Öffnung in einer die Grundfläche begrenzenden Wand

04.12.2023Eine Türnische im Sinne von § 3 Abs. 3 Satz 3 der Wohn­flächen­verordnung (WoFlV) ist jede Öffnung in einer, die Grundfläche des Raums begrenzenden, Wand, die einen Durchfang durch diese ermöglicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob in der Wandöffnung eine Tür oder ein Türrahmen eingebaut ist, ob die Wandöffnung als Zugangs- oder Durch­gangs­möglichkeit genutzt wird oder ob in der Wand zwei gleichförmige Öffnungen nebeneinander gibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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