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29.04.2024
29.04.2024
15682 Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel

Wasser­versorgungs­unternehmen haftet für durch fehlerhaftes Auswechseln des Wasserzählers entstandenen Wasserschadens

15.06.2021Kommt es nach dem Auswechseln des Wasserzählers zu einem Wasserschaden, weil der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens einen Fehler gemacht hat, so haftet dafür das Unternehmen. Der Mitarbeiter des Wasser­versorgungs­unternehmens ist als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe anzusehen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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