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28.04.2024
28.04.2024
11617 Bundesgerichtshof

BGH: Neubestellung eines WEG-Verwalters auf Eigentümer­versammlung erfordert vorherige Information der Wohnungseigentümer über Angebote von Mitbewerbern innerhalb der Einladungsfrist

13.07.2020Soll auf einer Eigentümer­versammlung über die Neubestellung eines Verwalters abgestimmt werden, so müssen die Wohnungseigentümer zuvor Informationen innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG über andere Angebote von Mitbewerbern erhalten. Dazu genügt die Mitteilung der Eckdaten der Angebote. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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