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28.04.2024
28.04.2024
16168 Bundesgerichtshof

BGH: Kein Anlass für Duldungsklage wegen fehlender Abgabe einer Duldungserklärung ohne erneute Fristsetzung

30.07.2021Gibt ein Wohnungsmieter nicht innerhalb der gesetzten Frist eine Duldungserklärung bezüglich angekündigter Baumaßnahmen ab, so ist eine Duldungsklage nur veranlasst, wenn dem Mieter erneut eine Frist zur Abgabe der Duldungserklärung gesetzt wird. Für eine verfrühte Duldungsklage muss der Vermieter die Kosten tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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