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27.04.2024
27.04.2024
13347 Bundesgerichtshof

BGH: Dreijährige Sperrfrist für Eigen­bedarfs­kündigung nach Erwerb von Wohneigentum gilt nicht für geschiedene oder in Trennung lebende Ehegatten

27.01.2021Verkauft ein Hauseigentümer sein Einfamilienhaus an sein Kind und dessen Ehegatten, gilt die dreijährige Sperrfrist für eine Eigen­bedarfs­kündigung nach § 577 a BGB selbst dann nicht, wenn die Ehegatten geschieden oder in Trennung leben. Selbst geschiedene oder in Trennung lebende Ehegatten sind Familienangehörige im Sinne von § 577 a Abs. 1a Satz 2 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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