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29.04.2024
29.04.2024
12436 Bundesgerichtshof

BGH: Beschwerde gegen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein auf verweigerter Akteneinsicht gestützt werden

22.10.2020Eine Beschwerde gegen einen noch nicht vollstreckten Haftbefehl kann nicht allein darauf gestützt werden, dass dem Verteidiger die Akteneinsicht verweigert wurde. Die Entscheidung über die Beschwerde muss auch nicht solange zurückgestellt werden, bis eine Akteneinsicht ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks möglich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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