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27.04.2024
27.04.2024
11719 Bundesgerichtshof

BGH: Bei Provokation eines Angriffs durch Herumspringen und Kampfgeräuschen ist Messerstich nicht durch Notwehrrecht gerechtfertigt

27.07.2020Provoziert eine Person einen Angriff durch Herumspringen und Kampfgeräuschen, so ist ein Messerstich zur Abwehr des Angriffs nicht vom Notwehrrecht gemäß § 32 StGB gedeckt. Eine Notwehrprovokation führt zu einem eingeschränkten Notwehrrecht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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