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28.04.2024
28.04.2024
19785 Landessozialgericht Baden-Württemberg

Keine Opferentschädigung bei provozierendem Verhalten des Opfers

02.12.2022Ein Anspruch auf Opferentschädigung entfällt aus Billigkeitsgründen, wenn das Opfer selbst durch provozierendes Verhalten eine aggressive Reaktion hervorgerufen hat. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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