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27.04.2024
27.04.2024
11387 Bundesarbeitsgericht

BAG: Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers wegen absichtlich falscher Angabe der Überstundenanzahl über mehrere Jahre

09.06.2020Gibt ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre absichtlich falsche Überstunden an, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer darf nicht gezahlte Er­schwernis­zuschläge nicht eigenmächtig durch falsche Überstunden ausgleichen. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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