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28.04.2024
28.04.2024
10940 Bundesgerichtshof

BGH: Auskunftsanspruch eines mittels Samenspende in der DDR gezeugten Kindes steht Anonymitätszusage an Samenspender nicht entgegen

14.04.2020Macht ein in der DDR mittels Samenspende gezeugtes Kind einen Auskunftsanspruch geltend, so steht diesem Anspruch die nach DDR-Recht zulässige Anonymitätszusage an den Samenspender nicht entgegen. Diese Zusage ist mit dem Per­sönlich­keits­recht des Kindes nicht vereinbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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