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29.04.2024
29.04.2024
17708 Bundesgerichtshof

BGH-Urteil zur Klarnamenpflicht bei Facebook: Facebook muss Pseudonyme bei Altfällen zulassen

27.01.2022Der unter anderem für Rechts­streitigkeiten über Dienstverhältnisse zuständige III. Zivilsenat hat sich mit der Pflicht des Anbieters eines sozialen Netzwerks befasst, dessen Nutzung unter Pseudonym zu ermöglichen. Nutzer müssen ihren Klarnamen zwar gegenüber Facebook angeben. Anschließend können sie aber ein Pseudonym verwenden. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das nur für ältere Fälle.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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