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29.04.2024
29.04.2024
17330 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

BAföG trotz Aus­bildungs­rückstands: Erkrankung während Prüfungszeitraums muss für Studienverzögerung ursächlich sein

02.12.2021Erklärt ein Student, der BAföG-Leistungen erhält, einen Aus­bildungs­rückstand mit einer Erkrankung während des Prüfungszeitraums, so muss die Erkrankung für die Studienverzögerung ursächlich sein. Dies ist etwa dann nicht der Fall, wenn der Student bereits vor der Erkrankung sich dazu entschied, die Prüfungen nicht anzutreten. Dies hat der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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