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29.04.2024
29.04.2024
18970 Arbeitsgericht Kiel

Reise in ein Corona-Hochrisikogebiet führt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit

22.07.2022Wer seinen Urlaub in einem als Corona-Hochrisikogebiet ausgewiesenen Land verbringt und im Anschluss an Corona erkrankt, hat seine Erkrankung nicht im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG verschuldet, wenn die Inzidenz im gleichen Zeitraum am Wohn- und Arbeitsort bzw. in Deutschland höher liegt. Die Wertung des § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG (Infektions­schutz­gesetz) findet keine Anwendung. Dies hat das Arbeitsgericht Kiel entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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