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28.04.2024
28.04.2024
19819 Kammergericht Berlin

Coronabedingte Erschwernisse können den Verzug eines Bauvorhabens rechtfertigen

08.12.2022Erschwernisse im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie können den Verzug eines Bauvorhabens rechtfertigen. Dies setzt aber voraus, dass die zur Verzögerung führenden Umstände und dadurch bedingten Auswirkungen auf den Bauprozess konkret benannt werden können (sog. bauablaufbezogene Darstellung). Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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