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29.04.2024
29.04.2024
21117 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Haftbefehle wegen Verletzung des Beschleunigungs­gebots aufgehoben

27.07.2023Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft den fünf Angeschuldigten die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln vor. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte nach einer vom Präsidium zurückgewiesenen Überlastungsanzeige die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt, da eine Terminierung des Verfahrens frühestens im Januar 2024 erfolgen könne. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Haftbefehle aufgehoben, da das Beschleunigungs­gebot verletzt sei.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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