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29.04.2024
29.04.2024
20337 Bundesverwaltungsgericht

Ausbildungs­förderung trotz Nichtbestehens von bis zum 4. Fachsemester zu erbringenden Leistungs­anforderungen

09.03.2023Studierenden, die den für weitere Leistungen nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (BAföG) über das 4. Fachsemester hinaus erforderlichen Nachweis über den üblichen Leistungsstand nicht erbringen, können ausnahmsweise dennoch Anspruch auf Ausbildungs­förderung haben, wenn das Nichtbestehen von Leistungs­anforderungen erstmals zu einer aus studien­organisatorischen Gründen zwingenden Wiederholung von Semestern führt. Dabei kommt es auf die Anzahl der nicht erbrachten Leistungsnachweise nicht an, die Ursache für die Verlängerung des Studiums sind. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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