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27.04.2024
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11647 Arbeitsgericht Bonn

Auszubildender zur Fachkraft für Lagerlogistik muss nicht Strafverfahren wegen Raubes offenbaren

16.07.2020Ein Auszubildender zur Fachkraft für Lagerlogistik muss bei der Einstellung nicht offenbaren, dass gegen ihn ein Strafverfahren wegen Raubes läuft. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, das Aus­bildungs­verhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Dies hat das Arbeitsgericht Bonn entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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