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27.04.2024
27.04.2024
20088 Finanzgericht Münster

Anteiliger Kaufpreis für einen Garten ist nicht in den Aufgabegewinn einzubeziehen

26.01.2023Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein auf den Garten eines gemischt genutzten Grundstücks entfallender anteiliger Kaufpreis nicht in den Aufgabegewinn eines Architektenbetriebs einzubeziehen ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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