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07.05.2024
07.05.2024
16721 Gerichtshof der Europäischen Union

Anspruch von Drittstaats­angehörigen mit Arbeitserlaubnis auf italienische Geburts- und Mutterschafts­beihilfe

06.09.2021Drittstaats­angehörige im Besitz einer kombinierten Arbeitserlaubnis, die gemäß den italienischen Rechtsvorschriften zur Umsetzung einer Unionsrichtlinie erteilt wurde, haben Anspruch auf die Gewährung einer Geburtsbeihilfe und einer Mutterschafts­beihilfe, wie sie in den italienischen Rechtsvorschriften vorgesehen sind. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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