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19.05.2024
19.05.2024
15618 Verwaltungsgericht Köln

Verwaltungspraxis der Bundesrepublik Deutschland zur Kabotage steht im Einklang mit europäischem Recht

07.06.2021Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer in Polen niedergelassenen Gesellschaft abgewiesen, mit der diese festgestellt wissen wollte, dass die nationalen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zum so genannten güterverkehrlichen Kabotageverkehr im Widerspruch zum europäischen Recht stehen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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