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30.04.2024
30.04.2024
16219 Bundesarbeitsgericht

Bundes­arbeits­gericht setzt Entscheidung über Nachtzuschlag bis zum EuGH-Urteil aus

06.08.2021Ein Rechtsstreit kann in entsprechender Anwendung von § 148 Abs. 1 ZPO ausgesetzt wer-den, wenn entscheidungs­erheblich ist, wie Unionsrecht auszulegen ist, und zu dieser Frage bereits ein Vorab­entscheidungs­verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig ist. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht mit Beschluss klagestellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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