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28.04.2024
28.04.2024
9756 Landgericht Berlin

Anspruch des Wohnungsmieters auf Erneuerung des Teppichbodens ab einem Alter von 10 Jahren

25.11.2019Einem Wohnungsmieter steht ein Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens zu, wenn der Teppich bereits zehn Jahre alt ist. Verlangt der Mieter vom Vermieter die Erstattung der Kosten für einen eigenmächtigen Teppichaustausch, ist kein Abzug "neu für alt" vorzunehmen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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