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27.04.2024
27.04.2024
10231 Amtsgericht Hamburg-St. Georg

Anmietung eines Ersatzfahrzeugs bei beschädigtem Fahrschulwagen: Ersparte Eigenkosten in Höhe von 25 % der Mietwagenkosten

21.01.2020Mietet der Geschädigte eines Verkehrsunfalls für die Dauer der Reparatur des beschädigten Fahrzeugs ein Ersatzfahrzeug, muss er sich beim Schadensersatz ersparte Eigenkosten anrechnen lassen. Diese Kosten sind bei einem Fahrschulwagen pauschal mit 25 % der Mietwagenkosten anzusetzen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-St. Georg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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