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27.04.2024
27.04.2024
11736 Landgericht Leipzig

Angebot der Hundebetreuung über Facebook bei Betreuung außerhalb der Wohnung rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses

29.07.2020Allein das Angebot einer Hundebetreuung über Facebook rechtfertigt keine Kündigung des Mietverhältnisses, wenn die Hundebetreuung außerhalb der Wohnung stattfindet. Behauptet der Vermieter, dass die Hundebetreuung innerhalb der Wohnung stattfindet, so muss er dies beweisen können. Dies hat das Landgericht Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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