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13.12.2025
13.12.2025
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Anderweitiger Verdienst während Freistellung

19.06.2023Anderweitiger Verdienst während FreistellungBundesarbeits­gericht, Urteil vom 23.02.2021, Aktenzeichen 5 AZR 314/20Anderweitiger Verdienst während einer Freistellungsphase ist grundsätzlich anzurechnen, ausgenommen ist die Urlaubszeit.Arbeitgeberin und Personalleiter schlossen einen Aufhebungsvertrag, um den der Personalleiter gebeten hat.Demnach wurde der Personalleiter für den Zeitraum vom 21. September 2018 bis 30. April 2019 unwiderruflich, bezahlt von der Arbeit freigestellt. Bestehende Urlaubsansprüche und Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto waren dabei anzurechnen.Der Personalleiter erhielt zudem das Recht, mit einer Frist von 3 Tagen vorzeitig zu kündigen. Für diesen Fall wurde eine Abfindung vereinbart. ...Weiterlesen auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
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