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27.04.2024
27.04.2024
16957 Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Ablehnung der Maskenpflicht kann Kündigung eines Lehrers rechtfertigen

11.10.2021Das LAG Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche Kündigung eines brandenburgischen Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, für wirksam erachtet und die Kündigungs­schutz­klage unter Abänderung der arbeits­gerichtlichen Entscheidung abgewiesen. Zur Begründung hat das Landes­arbeits­gericht ausgeführt, die Kündigung sei aufgrund der Äußerungen gegenüber der Schuleltern­sprecherin in E-Mails an diese gerechtfertigt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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