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09.05.2024
09.05.2024
21977 Weidner Rechtsanwalt

25 Sep Bewertungsportal muss Nutzerdaten herausgeben

30.09.2022OLG Celle: Bewertungsportal muss Nutzerdaten herausgebenDas OLG Celle hat mit Beschluss vom 07.12.2020 – 13 W 80/20 entschieden, dass ein Online-Bewertungsportal, auf dem User unwahre, kreditschädigende Äußerungen über ein Unternehmen veröffentlichen, die Daten der Bewertenden herausgeben muss. Es muss Auskunft über Bestands- und Nutzungsdaten aufgrund wahrheitswidriger kreditschädigender Äußerungen über ein Unternehmen gegeben werden.Das Gericht stellte dabei vor allem darauf ab, dass der Straftatbestand der Kreditgefährdung verwirklicht sei.„Die dargestellten Äußerungen, die Antragstellerin zahle teilweise kein Gehalt bzw. – wenn Angestellte das Gespräch suchten – nur 10 % des vereinbarten Gehalts, stellen jedoch Tatsachen­behauptungen dar, ...Weiterlesen auf ra-weidner.comLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf ra-weidner.com
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