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27.04.2024
27.04.2024
21586 PS/Rechtsanwälte - Kanzlei für Verkehrsrecht

keine Umsatzsteuer bei Teilreparatur

16.05.2022Der BGH hat nunmehr eine wichtige Frage bei der Regulierung von Verkehrsunfällen entschieden. BGH, Urt. v. 05.04.2022, VI ZR 7/21 Grundsätzlich steht einem Unfallgeschädigten bei der Abrechnung eines Reparaturschadens die Erstattung der Umsatzsteuer nur dann zu, wenn er Umsatzsteuer zahlt, § 249, Abs. 2 S.2 BGB. Folgendes Beispiel: Verkehrsunfall, Haftung 100%, der Unfallgeschädigte ist nicht [...]Weiterlesen auf www.ps-unfall.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.ps-unfall.de
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