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29.04.2024
29.04.2024
11426 Verwaltungsgericht Osnabrück

Zwei Kinos in Osnabrück dürfen vorläufig öffnen

15.06.2020Mit Beschluss hat das Verwaltungsgerichts Osnabrück vorläufig und bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass die aktuelle Niedersächsische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dem Betrieb zweier Kinos in Osnabrück unter Einhaltung der dortigen Hygiene-, Abstands- und Höchs­tbelegungs­konzepte - Höchstbelegung bis zu 33 vom Hundert der Sitzplatzkapazität - nicht entgegensteht. Zunächst wurde den Beteiligten nur ein entsprechender Tenor zugestellt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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