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04.09.2025
04.09.2025
26959 Verwaltungsgericht Köln

Zwangsgeld von 10x 3000 Euro wegen zehn einzelner Verstöße gegen baurechtliche Nutzungsuntersagung rechtmäßig

04.09.2025Zwei Bescheide über Zwangsgeld­festsetzungen in Höhe von insgesamt 30.000 Euro an die Betreiberin des Strandbades am Escher See wegen zehn Verstößen gegen eine baurechtliche Nutzungsuntersagung im Jahr 2024 sind voraussichtlich rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschlüssen vom 3. September 2025 entschieden und damit zwei Eilanträge der Betreiberin gegen die Stadt Köln abgelehnt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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