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25.09.2025
25.09.2025
27089 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Kraneigentümer und Beteiligte beim Kranaufbau haften bei Kranumsturz infolge fehlerhaften Aufbaus

24.09.2025Stürzt ein Kran infolge eines Montagefehlers beim Aufbau um, haften das mit dem Kranaufbau betraute Unternehmen, sein beim Aufbau mittätiger Geschäftsführer und die Eigentümerin des Krans gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz. Der mit der Kranprüfung nach Unfallver­hütungsvor­schriften betraute Sachverständige haftet dagegen Personen, die auf dem Nachbargrundstück verletzt wurden, nicht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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