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29.04.2024
29.04.2024
15263 Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern

Zulässige Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegkraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers

25.05.2021Die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Pflegekraft bis zum Tod des zu pflegenden Arbeitgebers stellt einen sachlichen Grund im Sinne von § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG dar und ist somit zulässig. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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