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28.04.2024
28.04.2024
11001 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Widerruf der Heil­praktiker­erlaubnis nach strafrechtlicher Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin

23.04.2020Wird ein Heilpraktiker wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin strafrechtlich verurteilt, so kann dies den Widerruf seiner Heil­praktiker­erlaubnis nach sich ziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er jahrzehntelang unbeanstandet seiner Tätigkeit als Heilpraktiker nachgegangen war. Dies hat der Bayerische Ver­waltungs­gerichts­hof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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