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30.04.2024
30.04.2024
15713 Oberlandesgericht Celle

Wechsel des Hotelzimmers stellt als bloße Unannehmlichkeit allein keinen Reisemangel dar

17.06.2021Der Wechsel des Hotelzimmers stellt selbst dann, wenn dieser eine Stunde in Anspruch nimmt und ein Kleinkind vorhanden ist, als bloße Unannehmlichkeit kein Reisemangel dar. Im Einzelfall kann aber der Umzug ein Reisemangel begründen. Es kommt dabei auf den konkreten Zeitpunkt des Umzugs und der Entfernung des neuen vom alten Zimmer an. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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